An der ersten Sitzung des Thuner Stadtrates vom 19. Januar 2024 behandelten die Stadträte das Postulat «Chancengleichheit und Teilhabe für gehörlose und hörbehinderte Menschen». Der Antrag lautet: «Der Gemeinderat wird eingeladen, Massnahmen zur Verbesserung der gesellschaftlichen und politischen Partizipation von gehörlosen und hörbehinderten Menschen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen».
Foto von links: Brigitte Schökle, Geschäftsführerin IGGH, und Beat Ledermann, Vorstand IGGH
Claudius Domeyer (SP) und Brigitte Schökle (SP) verfassten das Postulat am 21. September 2023 und reichten beim Gemeinderat ein, mit Unterstützung der SP-Fraktion, Nicole Krenger (GLP), Cloé Weber (Grüne) und Mattias Zellweger (parteilos). Daraufhin schrieb Eveline Salzmann als Vorsteherin «Sicherheit und Soziales» einen Bericht und beantragte, das Postulat anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.
Salzmann war der Meinung, dass die Stadt im Netzwerk «Hindernisfrei in Thun» ausreichend vertreten sei und dort die anstehenden Anliegen behandeln könne. Stadträtin Alice Kropf (SP) kritisierte hingegen, dass die Antwort zu wenig konkrete Massnahmen enthalte. Sie bezweifelte die Wirksamkeit des Projekts «Hindernisfrei in Thun» und forderte, dass die Stadt eine Führungsrolle in Sachen Hindernisfreiheit übernehmen solle.
Anwesend waren Brigitte Schökle, Geschäftsführerin IGGH, Beat Ledermann, Vorstand IGGH und Davidos Staerkle, CODA – Child of Deaf Adults. Sie verfolgten die Diskussion, in der es auch um die politische Partizipation gehörloser Menschen ging. Es wurde vorgeschlagen, dass die Stadt die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher bei offiziellen Anlässen übernimmt und ein Online-Formular für die Buchung solcher Dienste zur Verfügung stellt. Auch der Einsatz von Dolmetschern für gehörlose Politiker und die Produktion von Gebärdensprachvideos bei wichtigen Abstimmungen wurden diskutiert. Zusätzlich wurde die Anschaffung einer mobilen Höranlage angesprochen.
Die Abstimmung im Parlament zeigte dann ein klares Bild: Das Postulat wurde einstimmig angenommen, allerdings mit der Auflage, dass der Vorstoss nicht abgeschrieben wird. Die Stadt Thun muss nun das Postulat neu begründen und Massnahmen zur Umsetzung der geforderten Verbesserungen vorlegen.