Unsere Ziele

Mehr Lebensqualität für Gehörlose und Hörbehinderte

Die IGGH setzt sich ein für eine umfassende Teilhabe der hörbehinderten und gehörlosen Menschen in die Gesellschaft mit bestmöglichem Zugang zu allen notwendigen Informationen.

Alle Informations- und Kommunikationsbarrieren sind auf ein Minimum zu reduzieren.

Hörbehinderte haben das Recht, uneingeschränkt am Bildungsangebot, an der Arbeitswelt, an gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen. Dazu zählen auch Freizeit und Mobilität.

Förderung des Zusammenhaltes und der Zusammenarbeit

Die der IGGH angeschlossenen Vereine fördern den gegenseitigen Austausch und den inneren Zusammenhalt. Gegen Aussen treten sie geschlossen auf.

In der IGGH werden alle verschiedenen Hörbehinderungen akzeptiert. Wir anerkennen, dass es unterschiedliche Auffassungen über Kommunikations-, Kultur- und Ausbildungsfragen gibt. Alle haben ihren Platz und ihre Berechtigung.

Mitwirkung bei der Meinungsbildung und Interessenvertretung

Als Interessenvertreterin setzt sich die IGGH ein für die Erhaltung und Förderung einer gleichberechtigten Sozial- und Gesellschaftspolitik. Sie engagiert sich für die Umsetzung gesetzlicher und reglementierter Grundlagen in die Praxis.

In der Vergangenheit wurden die Forderungen der Betroffenen nicht immer genügend berücksichtigt. Gehörlose und Hörbehinderte waren aber auch nicht immer mit klaren Forderungen präsent. Aus dieser Einsicht heraus wurde 1998 die IGGH gegründet. Mit interner Bewusstseins- und Meinungsbildung und einen klaren verbandspolitischen Programm will sie die Lücken der Vergangenheit schliessen.

Die Forderungen hörbehinderter und gehörloser Menschen nach angemessener Lebensqualität stellt die IGGH in einen gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang. Mit gezielter Informationstätigkeit will sie die Verwaltung, Politiker und eine breite Öffentlichkeit informieren und sensibilisieren. Mit dem Aufbau einer Lobby will sich die IGGH zudem das nötige Gewicht verschaffen.

Erschliessung des öffentlichen Raumes

Mit technischen Einrichtungen konnte und kann noch viel zur Verbesserung der Lebensqualität der hörbehinderten und gehörlosen Menschen beigetragen werden. Die Gesetzgebung in der Schweiz gilt als fortschrittlich, wird aber teilweise noch zu wenig zu ihren Gunsten angewendet.

Öffentliche Veranstaltungen werden in der Regel nicht hörbehinderten- und gehörlosengerecht angeboten. Mit umfassender optischer Information (hauptsächlich bei Betriebsstörungen) wird das Reisen in öffentlichen Verkehrsmitteln einfacher. Entsprechende Richtlinien sind weitgehend erarbeitet worden. Ihre Umsetzung ist aber noch längst nicht selbstverständlich!