Screenshot Erklärvideo zur Abstimmung LSI

Historischer Tag: Tessiner:innen anerkennen die Gebärdensprache!

Ein historischer Moment und ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstbestimmung für gehörlose Menschen. Das Tessiner Stimmvolk hat heute mit grosser Mehrheit die Anerkennung der Gebärdensprache in der kantonalen Verfassung verankert.

Im italienischen Erklärvideo wird die Abstimmungsvorlage erläutert.

Der Schweizerische Gehörlosenbund begrüsst die Tatsache, dass das Tessiner Volk heute, am 30. Oktober 2022, die Einführung von Artikel 13a in die Kantonsverfassung mit 86,2% Ja zu 13,8% Nein angenommen hat. Damit ist die Gebärdensprache nun rechtlich anerkannt, ebenso wie die vorgeschlagenen Massnahmen zur Förderung der Zugänglichkeit und der Integration von Menschen mit Behinderungen! Ein historischer Tag für die Gehörlosengemeinschaft.

Heute hat auch die Tessiner Bevölkerung Sensibilität und Aufmerksamkeit für die Frage der Integration von gehörlosen Menschen bewiesen, indem sie deren Muttersprache als offizielle Sprache anerkennen. Die Präsidentin des Schweizerischen Gehörlosenbundes, Tatjana Binggeli, zeigt sich begeistert: «Die heutige Abstimmung lässt gehörlose Menschen mit mehr Gelassenheit und Sicherheit in die Zukunft blicken. Die Anerkennung ist in der Tat die Grundlage, die wir brauchten, um konkret zu fordern, dass die Rechte von gehörlosen Menschen respektiert werden und dass sie endlich gleiche Chancen geniessen können».

Das Tessin kann sich nun rühmen, nach Genf und Zürich der dritte Kanton der Schweiz zu sein, der die Gebärdensprache rechtlich in seiner Verfassung anerkennt! Der Schweizerische Gehörlosenbund wird sich umgehend dafür einsetzen, dass diese Anerkennung nicht nur auf dem Papier steht, sondern in der Praxis umgesetzt wird, um die Gleichberechtigung der gehörlosen Menschen zu gewährleisten.

Zitate aus Medienmitteilung des Schweizerischen Gehörlosenbundes vom 30. Oktober 2022
Screenshot: Kanton Tessin.