Visualisierung Steuererklärung mit Geldnoten und Taschenrechner.

Hörbehinderung: Welche Steuerabzüge sind möglich?

Was viele nicht wissen: Die Rehabilitationskurse der Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte IGGH sind steuerlich absetzbar. Dazu gehören auch die Kurse «Lippenlesen mit Hörtraining» und Gedächtnistraining.

Folgende Ausgaben sind steuerlich abzugsfähig:

  • Kosten für Hörgeräte
  • Kosten für Kurse
  • Kosten für Schriftdolmetschen
  • Pauschalabzug für Hörbehinderte (CHF 2’500)
  • Ärztliche Behandlungskosten und Medikamente
  • Wehrpflichtersatzabgabe
  • Feuerwehrersatzabgabe


Mehr dazu im Beitrag von Pro Audito Schweiz.