Grosser Rat: Lautsprecher-Durchsagen müssen schriftlich vermittelt werden.

Am vergangenen Mittwoch, 29. November 2023, hat der Grosse Rat über die Motion von Thomas Gerber (Grüne, Hinterkappelen) beraten. Darin wird der Kanton aufgefordert, in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Tram und Bahn eine schriftliche Anzeige der Lautsprecherdurchsagen auf einem Werbebildschirm zu realisieren.

Die Bau- und Verkehrsdirektion beantragte, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Eine Motion wäre verbindlich, doch wegen fehlender Unterstützung in der Ratsdebatte entschied sich Gerber, seine Motion in ein Postulat umzuwandeln. Die darauffolgende Abstimmung ergab 152 Ja-Stimmen bei insgesamt 160 Sitzen. Damit hat der Kanton Bern rund zwei Jahre Zeit, um in einem Postulatsbericht aufzuzeigen, wie der Kanton dieses Anliegen beurteilt.

Die Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte IGGH setzt sich für einen barrierefreien öffentlichen Verkehr ein und fordert die konsequente Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips. Ausserordentliche Durchsagen müssen schriftlich zugänglich sein.

Das Behindertengleichstellungsgesetz vom 13. Dezember 2002 sah für die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs eine Übergangsfrist von 20 Jahren vor, die nun Ende 2023 abläuft. Die zuständigen Akteure haben es versäumt, die notwendigen Massnahmen umzusetzen. Für hörbehinderte Menschen ist dies sehr ärgerlich.

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