Die UNO-Behindertenrechtskonvention braucht Zähne!
Mit Ihrer Online-Unterschrift helfen Sie mit, dass die UNO-Behindertenrechtskonvention BRK mehr Gewicht erhält. Als das Bundesparlament im Jahr 2014 die UNO-BRK ratifizierte, fehlte die Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls.
Dieser sogenannte Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 sieht das Invididualbeschwerdeverfahren und das Untersuchungsverfahren vor. Es können dann Einzelpersonen oder Gruppen eine Rechtsverletzung an den UNO-BRK-Ausschuss melden. Der Ausschuss kann von der Schweiz innerhalb einer nützlichen Frist eine Erklärung oder eine Behebung verlangen.
Die Schweiz gehört nicht zu den über 100 Länder, die das Fakultativprotokoll in Kraft gesetzt haben.
Es ist höchste Zeit, dass auch Schweizer:innen mit einer Hörbehinderung sich wehren können. Unterschreiben Sie die Petition an den Bundesrat! Teilen Sie bitte diesen Blogbeitrag weiter!
Gleich Online unterzeichnen! (www.zurecht.ch)
Die Petition wird von Inclusion Handicap organisiert. pro audito schweiz, Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS und Schweizerischer Hörbehindertenverband Sonos sind Kollektivmitglieder von Inclusion Handicap.