Wir benötigen noch mehr Unterschriften für die Inklusionsinitiative!

Menschen mit Behinderungen wollen an unserer Gesellschaft teilhaben: Sie wollen sich ausbilden, arbeiten, Politik machen, öffentliche Verkehrsmittel benutzen, an der Kultur teilhaben. Doch diese Gleichstellung ist noch nicht verwirklicht, wie der zuständige UN-Ausschuss kritisiert. Sein Bericht 2022 hat gravierende Mängel aufgezeigt. Deshalb braucht es eine Anpassung unserer Bundesverfassung. «Damit die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung vorankommt, braucht es leider den Druck einer Volksinitiative», sagt Verena Kuonen, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap.

Machen Sie mit, drucken Sie die vorfrankierten Unterschriftenbogen aus! Oder bestellen Sie ein Set bei der Geschäftsstelle!

Die Inklusionsinitiative beauftragt den Gesetzgeber mit der Sicherstellung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Zur Initiativkommittee gehören an: Inclusion Handicap, AGILE.CH, Verein Tatkraft, Stiftung für direkte Demokratie. Die Dachverbände Pro Audito Schweiz, Schweizerischer Gehörlosenbund und Schweizerischer Hörbehindertenverband Sonos unterstützen ebenfalls die Inklusionsinitiative.

www.inklusions-initative.ch

Vorfrankierter Unterschriftenbogen des Schweizerischen Gehörlosenbundes

Vorfrankierter Unterschriftenbogen von Pro Audito Schweiz

Foto: © Pro Audito Schweiz
Text: Medienmitteilung von Inclusion Handicap

Thuner Stadtrat: Postulat zur Partizipation von gehörlosen und hörbehinderten Menschen

An der ersten Sitzung des Thuner Stadtrates vom 19. Januar 2024 behandelten die Stadträte das Postulat «Chancengleichheit und Teilhabe für gehörlose und hörbehinderte Menschen». Der Antrag lautet: «Der Gemeinderat wird eingeladen, Massnahmen zur Verbesserung der gesellschaftlichen und politischen Partizipation von gehörlosen und hörbehinderten Menschen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen».

Foto von links: Brigitte Schökle, Geschäftsführerin IGGH, und Beat Ledermann, Vorstand IGGH

Claudius Domeyer (SP) und Brigitte Schökle (SP) verfassten das Postulat am 21. September 2023 und reichten beim Gemeinderat ein, mit Unterstützung der SP-Fraktion, Nicole Krenger (GLP), Cloé Weber (Grüne) und Mattias Zellweger (parteilos). Daraufhin schrieb Eveline Salzmann als Vorsteherin «Sicherheit und Soziales» einen Bericht und beantragte, das Postulat anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.

Salzmann war der Meinung, dass die Stadt im Netzwerk «Hindernisfrei in Thun» ausreichend vertreten sei und dort die anstehenden Anliegen behandeln könne. Stadträtin Alice Kropf (SP) kritisierte hingegen, dass die Antwort zu wenig konkrete Massnahmen enthalte. Sie bezweifelte die Wirksamkeit des Projekts «Hindernisfrei in Thun» und forderte, dass die Stadt eine Führungsrolle in Sachen Hindernisfreiheit übernehmen solle.

Anwesend waren Brigitte Schökle, Geschäftsführerin IGGH, Beat Ledermann, Vorstand IGGH und Davidos Staerkle, CODA – Child of Deaf Adults. Sie verfolgten die Diskussion, in der es auch um die politische Partizipation gehörloser Menschen ging. Es wurde vorgeschlagen, dass die Stadt die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher bei offiziellen Anlässen übernimmt und ein Online-Formular für die Buchung solcher Dienste zur Verfügung stellt. Auch der Einsatz von Dolmetschern für gehörlose Politiker und die Produktion von Gebärdensprachvideos bei wichtigen Abstimmungen wurden diskutiert. Zusätzlich wurde die Anschaffung einer mobilen Höranlage angesprochen.

Die Abstimmung im Parlament zeigte dann ein klares Bild: Das Postulat wurde einstimmig angenommen, allerdings mit der Auflage, dass der Vorstoss nicht abgeschrieben wird. Die Stadt Thun muss nun das Postulat neu begründen und Massnahmen zur Umsetzung der geforderten Verbesserungen vorlegen.

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Grosser Rat: Lautsprecher-Durchsagen müssen schriftlich vermittelt werden.

Am vergangenen Mittwoch, 29. November 2023, hat der Grosse Rat über die Motion von Thomas Gerber (Grüne, Hinterkappelen) beraten. Darin wird der Kanton aufgefordert, in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Tram und Bahn eine schriftliche Anzeige der Lautsprecherdurchsagen auf einem Werbebildschirm zu realisieren.

Die Bau- und Verkehrsdirektion beantragte, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Eine Motion wäre verbindlich, doch wegen fehlender Unterstützung in der Ratsdebatte entschied sich Gerber, seine Motion in ein Postulat umzuwandeln. Die darauffolgende Abstimmung ergab 152 Ja-Stimmen bei insgesamt 160 Sitzen. Damit hat der Kanton Bern rund zwei Jahre Zeit, um in einem Postulatsbericht aufzuzeigen, wie der Kanton dieses Anliegen beurteilt.

Die Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte IGGH setzt sich für einen barrierefreien öffentlichen Verkehr ein und fordert die konsequente Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips. Ausserordentliche Durchsagen müssen schriftlich zugänglich sein.

Das Behindertengleichstellungsgesetz vom 13. Dezember 2002 sah für die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs eine Übergangsfrist von 20 Jahren vor, die nun Ende 2023 abläuft. Die zuständigen Akteure haben es versäumt, die notwendigen Massnahmen umzusetzen. Für hörbehinderte Menschen ist dies sehr ärgerlich.

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