Enttäuschung über den Postulatsbericht des Regierungsrates zur Anerkennung der Gebärdensprache
Nach einer langen Wartezeit von drei Jahren hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) unter dem Vorsitz von Regierungsrat Pierre-Alain Schnegg am 22. Februar 2023 den Postulatsbericht zur Anerkennung der Gebärdensprache veröffentlicht.
Der Bericht ist enttäuschend und weist verschiedene Mängel auf.
Der Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS und die Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte IGGH haben eine Stellungnahme abgegeben und bemängeln, dass trotz mehrmaligem Angebot weder der SGB-FSS noch die IGGH in den dreijährigen Abklärungsprozess einbezogen wurden.
Um eine Verbesserung des sozialen und kulturellen Lebens für Menschen mit einer Hörbehinderung zu erreichen, ist es notwendig, dass die Gebärdensprache rechtlich anerkannt wird. Im Gegensatz zum Kanton Bern haben die Kantone Zürich, Genf, Tessin und Neuenburg bereits die Gebärdensprache anerkannt. Auch der Bundesrat sprach in seinem Bundesratsbericht vom 24. September 2021 von der Notwendigkeit der rechtlichen Anerkennung und teilte dies dem Parlament mit.
In Europa sind die Gebärdensprachen in über 37 Ländern auf Verfassungs- oder Gesetzesebene anerkannt und die Erfahrungen zeigen, dass dies der Grundstein für eine Verbesserung des sozialen und kulturellen Lebens für Menschen mit Hörbehinderung ist.
Leider schreibt der Regierungsrat im Postulatsbericht genau das Gegenteil und sieht in der Anerkennung der Gebärdensprache KEINE Verbesserung des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens für gehörlose und hörbehinderte Menschen.
Dies ist für den SGB-FSS, für die IGGH und sicherlich auch für alle, die selbst betroffen sind, nicht nachvollziehbar.
Die SGB-FSS und die IGGH bleiben am Ball und setzen sich weiterhin für den Abbau der diskriminierenden Barrieren ein, die Menschen mit Hörbehinderung tagtäglich erleben.
Theo Juker, Präsident der IGGH
11. April 2023