Was viele nicht wissen: Die Rehabilitationskurse der Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte IGGH sind steuerlich absetzbar. Dazu gehören auch die Kurse «Lippenlesen mit Hörtraining» und Gedächtnistraining.
Folgende Ausgaben sind steuerlich abzugsfähig:
- Kosten für Hörgeräte
- Kosten für Kurse
- Kosten für Schriftdolmetschen
- Pauschalabzug für Hörbehinderte (CHF 2’500)
- Ärztliche Behandlungskosten und Medikamente
- Wehrpflichtersatzabgabe
- Feuerwehrersatzabgabe
Mehr dazu im Beitrag von Pro Audito Schweiz.