Demonstration am 9. März 2022 zur UNO-Behindertenrechtskonvention

Am 9./10. März 2022 wird die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in der Schweiz von der UNO-Kommission in Genf überprüft.

Damit es endlich vorwärts geht mit der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, wollen wir am 9. März 2022 mit einer Aktion darauf aufmerksam machen und unsere Rechte in der Schweiz einfordern.

Wir möchten die Schweiz nach über 8 Jahren Behindertenrechtskonvention endlich aus dem Schlaf reissen und wach klingeln.

Bringen Sie möglichst laute, altmodische Wecker oder Lichtwecker mit und Ihre Transparente oder Demo-Schilder.

Treffpunkt beim Walkerhaus / oder beim Waisenhausplatz
12:00 Uhr Versammlung im Walkerhaus Bern, Belpstrasse 24, 3007 Bern
12:15 Uhr Spaziergang zum Waisenhausplatz

Programm
12:45 Uhr Versammlung auf dem Waisenhausplatz in Bern
13:00 Uhr Begrüssung und Ansprachen
13:45 Uhr Information zur Aktion
14:00 Uhr Weckruf-Aktion (mit Wecker und Lichtwecker)
15:00 Uhr Ende

Participa.ch in Gebärdensprache

Im Walkerhaus standen gehörlose Profis vor der Kamera: Barbara Rossier und Adrien Pelletier. Sie übersetzten diverse Themen aus der Informationsplattform participa.ch in deutschschweizerischer und französischer Gebärdensprache. Zu den Themen gehören Wohnen, Arbeit, Freizeit, Bildung und Mobilität.

Participa wird von der Kantonalen Behindertenkonferenz Bern KBK betrieben. Im Auftrag der KBK produzierte die IT-Firma atcom die Videos mit beratender Unterstützung der Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte IGGH und der Beratungsstelle für Schwerhörige und Gehörlose BFSUG.

Im Interview erzählen die Produzenten David und Theo Juker, wie die Filmarbeiten verliefen.

Interview mit David und Theo Juker auf Participa.ch


Liste der Gebärdensprachvideos auf Participa.ch

Achtung: Sirenentest am 02. Februar 2022

Wieder einmal ertönen landesweit die Sirenen beim Probealarm vom ersten Mittwoch im Februar um 13.30 Uhr. Gleichzeitig alarmiert die App «Alertswiss» mit einer Push-Meldung, Vibration und Lichtsignal, je nachdem, wie das persönliche Android oder Apple Smartphone eingestellt wurde.

Logo App AlertswissDie IGGH und weitere Partnerorganisationen forderten in der Zeit vor 2018 immer wieder eine hörbehindertengerechte Alarmierung über das Mobiltelefon. Schliesslich entwickelte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS die App «Alertswiss» unter Mitarbeit der Behindertenorganisationen. Die Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte IGGH und der Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS wirkten bei der mehrjährigen Entwicklung und Tests mit.

13.30 Uhr: Allgemeiner Alarm
14.00 Uhr: Regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
14.15 Uhr in Wassergebieten: Wasseralarm bis 15.00 Uhr: Zwölf tiefe Dauertöne von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Sofort das Wassergebiet verlassen in Richtung höhere Hügel und Berge.

Weitere Informationen und Gebärdensprachvideos

Foto von © Mosbatho, CC-BY 4.0, Link